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Herr Rechtsanwalt und Notar Günter
Diefenbach gründete die Kanzlei
nach seiner Bestellung zur
Rechtsanwaltschaft am 1. November 1976.
Zuvor studierte er Rechtswissenschaften
an der Justus-Liebig-Universität
in Gießen und absolvierte sein
Referendariat an dem Landgericht
Darmstadt.
Im Februar 1987 wurde Herr
Rechtsanwalt Günter Diefenbach
desweiteren zum Notar bestellt.
Seitdem erledigt er auch die einem Notar
obliegenden Beurkundungs-, Beratungs-
und Betreuungsaufgaben in allen
rechtlichen Bereichen, beispielsweise
im Grundstücks-, Familien- und
Erbrecht.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte
sind Vertragsgestaltung,
Wohnungseigentumsrecht sowie Familien-
und Erbrecht.
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