Header
Paragraphen
   

Günter Diefenbach Herr Rechtsanwalt und Notar Günter Diefenbach gründete die Kanzlei nach seiner Bestellung zur Rechtsanwaltschaft am 1. November 1976. Zuvor studierte er Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und absolvierte sein Referendariat an dem Landgericht Darmstadt.

Im Februar 1987 wurde Herr Rechtsanwalt Günter Diefenbach desweiteren zum Notar bestellt. Seitdem erledigt er auch die einem Notar obliegenden Beurkundungs-, Beratungs- und Betreuungsaufgaben in allen rechtlichen Bereichen, beispielsweise im Grundstücks-, Familien- und Erbrecht.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Vertragsgestaltung, Wohnungseigentumsrecht sowie Familien- und Erbrecht.

Kanzlei Diefenbach | info@kanzlei-diefenbach.de